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Unsere Kindergartenordnung

 

Herzlich Willkommen in unserer KITA.

 

Alle Eltern und Besucher, die unser Kitagelände betreten sind verpflichtet, das Eingangstor sowie die Eingangstüren zum oberen und unteren Gruppenbereich ordnungsgemäß zu schließen.

 

Hunde sind auf dem Kitagelände nicht gestattet.

 

Betreuungszeiten und Abholberechtigungen

 

Die Fürsorge- und Aufsichtspflicht der Erzieherinnen beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Erzieherin und endet mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Sorge- oder Abholberechtigten Personen.

 

Die Eltern sind für die Einhaltung der Betreuungszeiten, die zuvor vereinbart und im Betreuungsvertrag festgehalten sind, verantwortlich.

 

Die sorgeberechtigten Eltern legen schriftlich fest, welche Personen berechtigt sind, ihre Kinder abzuholen. Personen, die durch eine schriftliche Vollmacht zur Abholung eines Kindes berechtigt sind, sollten sich ausweisen können.

 

Kinder, die nach 8:30 Uhr in die KITA kommen sollten bereits gefrühstückt haben.

„Mittagskinder“ sollten nach Möglichkeit bis 12:00 Uhr abgeholt sein. Individuelle Absprachen sind selbstverständlich möglich.

 

Bei Festen und Feiern auf dem KITA-Gelände oder außerhalb der Einrichtung, an denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht bei den sorgeberechtigten Eltern. 

 

Bekleidung und Sicherheit

 

Die Kinder wollen ungezwungen spielen, toben und experimentieren können, daher benötigen sie robuste und bequeme Kleidung für drinnen und draußen.

 

Jedes Kind sollte einen Rucksack mit Wechselwäsche, Nachtwäsche sowie Wechselschuhe mitbringen. Die persönlichen Sachen der Kinder sollten zudem gekennzeichnet sein.

 

Für unsere KITA haben wir eine Checkliste für die Eingewöhnung (deutsch)erarbeitet. Weiterhin haben wir diese insbesondere für unsere Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit Sorgeberechtigten, die keine deutschen Muttersprachler sind, um drei weitere Sprachen sowie bildliche Darstellungen, ergänzt:

"Checkliste für die Eingewöhnung (deutsch/englisch/russisch/arabisch)"

 

Diese und weitere Informationen erhalten sie beim Aufnahmegespräch.   

 

Auf dem Kitagelände ist das Tragen von Schmuck, jeglicher Art, sowie Schlüsselbändern, Kordeln an Kleidungsstücken, das Tragen von Gürteln, sowie Hosenträgern aus Sicherheitsgründen untersagt.

 

Die Kinder benötigen rutschhemmendes und festes Schuhwerk.   

 

Auch die in der Kita vorhandenen Wäschebeutel sollten aus Sicherheitsgründen aus Stoff und nicht aus Plastik sein.

 

Regeln im Krankheitsfall

 

Krankheiten sind aus Rücksicht auf die übrigen Kinder zu Hause auszukurieren.

 

Ist ein Kind erkrankt oder kann die KITA aus anderen Gründen nicht besuchen, bitten wir um eine kurze telefonische oder persönliche Abmeldung des Kindes am Vormittag.

 

Wenn ein Kind aus Krankheitsgründen aus der KITA abgeholt werden muss, ist grundsätzlich ein Arzt aufzusuchen. Vor der Wideraufnahme des Kindes in die KITA ist der zuständigen Erzieherin eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen.

 

Sichergestellt werden muss, die Erreichbarkeit eines sorgeberechtigten Elternteils bzw. deren Bevollmächtigten, durch die Hinterlegung aktueller Telefonnummern.

 

kranke Kinder

 

                                                                              Quelle: www.dguv.de

 

 

Haftung

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist das Mitbringen von digitalen Medien, mit denen Bild- bzw. Tonaufnahmen möglich sind, untersagt.

 

Für beschädigtes oder verloren gegangenes Spielzeug, sowie für nicht ordnungsgemäß angeschlossene Fahrräder, Laufräder usw., übernimmt die Einrichtung keine Haftung.

 

Für Kinderwagen, Kindersitze, Lauf- und Fahrräder stehen ein Wagenraum, sowie ein Fahrradständer hinter dem Haus, zur Verfügung.